Datenschutz
ALLGEMEINES
1. Organisation
1.1 Die BOCA AG (im Folgenden „BOCA“ genannt) ist Veranstalterin und Durchführerin für das „BOCA“ genannte Gewinnspiel.
1.2 Die Ausspielungen erfolgen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2. Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen
2.1 Für die Teilnahme an den Ziehungen von BOCA sind allein diese Teilnahmebedingungen von BOCA, einschließlich eventuell ergänzender Bedingungen, z. B. für Sonderauslosungen, maßgebend. Sie gelten für die Nutzung der Rücknahmeautomaten und für die auf den Webseiten, mobilen Webseiten und für die in der mobilen App (im Folgenden nur „Webseiten“ genannt) verfügbaren Funktionen und Inhalte.
2.2 Der Spielteilnehmer erkennt diese Teilnahmebedingungen, einschließlich eventuell ergänzender Bedingungen, z. B. für Sonderauslosungen, erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede Spielteilnahme, spätestens mit Abgabe seines Spielangebots, als verbindlich an.
2.3 Die Teilnahmebedingungen sind auf den Webseiten von BOCA unter www.boca.tv einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sowie für eventuell ergänzende Bedingungen. Sofern sich die Teilnahmebedingungen seit der letzten Anmeldung geändert haben, wird hierauf auf den Webseiten von BOCA hingewiesen.
2.4 Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Angaben auf den Webseiten von BOCA, sonstigen werblichen Aussagen (Kundenzeitschrift, Werbeplakate, Ähnliches) und den jeweiligen Teilnahmebedingungen gehen die Teilnahmebedingungen der Spielart vor.
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des Gewinnspiels
3.1 Im Rahmen des BOCA Gewinnspiels wird alle zwei Monate, jeweils am ersten Sonntag des Monats eine Ziehung durchgeführt.
3.2 Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss, 24:00 Uhr des letzten Tages des Zweimonatsrhythmus an einem Rücknahmeautomaten fehlerfrei registriert wurden, nehmen an der Ziehung teil, die auf den Annahmeschluss folgt (siehe Ziffer 11.2).
3.3 Gegenstand (Spielformel) des Gewinnspiels sind die XX-Endziffern der für jede akzeptierte Einwegverpackung im Rücknahmeautomat generierten individuellen BOCA-Nummer.
SPIELVERTRAG
4. Allgemeines
4.1 Ein Spielteilnehmer kann an dem „BOCA“ genannten Gewinnspiel teilnehmen, indem er sich am Touchscreen eines der bundesweit aufgestellten Rücknahmeautomaten (im Folgenden „RVM“ genannt) durch Eingabe seiner Mobiltelefon- oder Festnetztelefonnummer identifiziert. Durch die Eingabe dieser Daten am RVM gibt der Teilnehmer ein Angebot auf Abschluss eines Spielvertrags ab. Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Angebots eine Spielbenachrichtigung auf elektronischem Wege.
4.2 Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt II zwischen dem Spielteilnehmer und BOCA zustande.
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme
5.1 Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit dem von BOCA jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Webseiten möglich.
5.2 Eine Spielteilnahme ist für jedermann ab dem 14. Lebensjahr zulässig. Mit Minderjährigen oder gesperrten Spielern geschlossene Spielverträge sind nichtig. Auch durch die Übersendung einer Spielbenachrichtigung auf elektronischem Wege kommt kein Spielvertrag zustande. Eine Gewinnauszahlung führt nicht zu einer Annahme des Angebots durch BOCA. Erhaltene Gewinne sind von Minderjährigen oder gesperrten Spielern zurückzuzahlen. Minderjährige oder gesperrte Spieler haben keinen Anspruch auf eine Gewinnauszahlung.
5.3 Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten Verfahren mit seiner persönlichen Mobiltelefon- und/oder Festnetznummer auf elektronischem Wege anzumelden. Der Spielteilnehmer hat die Angaben zu machen, die auf der Registrierungsseite des elektronischen Benutzerkonto (nachfolgend auch ‚Datenblatt‘ genannt) vorgesehen sind. Der Spielteilnehmer muss die Registrierungsdaten in seinem ‚Datenblatt‘ vollständig und richtig angeben. Einzelheiten zum Registrierungsverfahren, zur Identifikation des Spielteilnehmers und zur Spielabwicklung werden auf den Webseiten von BOCA beschrieben.
5.4 Sofern die Identifikation des Spielteilnehmers keine Bestätigung der Volljährigkeit und/oder keine Zuordnung des Namens zum angegebenen Wohnsitz ergibt, ist der Spielteilnehmer von der Spielteilnahme ausgeschlossen, es sei denn, er weist seine Volljährigkeit und seinen Wohnsitz durch ein Alternativ-Verfahren nach. Die Verfahren werden auf den Webseiten von BOCA beschrieben. Kann auch durch ein Alternativ-Verfahren keine Bestätigung der Volljährigkeit und/oder des Wohnsitzes erfolgen, bleibt die Person von der Spielteilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am Internet‐Spielangebot von BOCA setzt eine erfolgreiche Registrierung des Spielteilnehmers voraus.
5.5 BOCA behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu verweigern oder die gewährte Registrierung zu löschen und das ‚Datenblatt‘ aufzulösen.
5.6 Jeder Spielteilnehmer ist zur Spielteilnahme nur unter seinem eigenen Namen und auf eigene Veranlassung berechtigt; eine Mehrfachteilnahme unter diesem Namen ist ausgeschlossen. Ein Abweichen hiervon oder die bewusste Angabe falscher Daten führt zum Erlöschen eines eventuellen Gewinnanspruchs.
5.7 BOCA vergibt an jeden Spielteilnehmer eine individuelle Kundennummer und legt für jeden Spielteilnehmer ein individuelles ‚Datenblatt‘ an.
5.8 Der Spielteilnehmer erhält den Zugang zum persönlichen Bereich der Webseiten durch von BOCA bereitgestellte TAN-Nummern in Verbindung mit der vom Spielteilnehmer angegebenen Mobiltelefon- oder Festnetznummer. Die Zugangsmöglichkeit bleibt dauerhaft erhalten, wobei BOCA berechtigt ist, aus technischen bzw. organisatorischen Gründen in angemessenen Zeiträumen eine Neuregistrierung zu verlangen. Finden durch den Spielteilnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren keinerlei Aktivitäten in seinem ‚Datenblatt‘ statt, wird sein ‚Datenblatt‘ gelöscht.
5.9 Die vom Spielteilnehmer gewählte Mobiltelefon- oder Festnetznummer sind Ihm persönlich zugeordnet.
5.10 Ändern sich die gemäß Ziffer 6.3 gemachten Angaben, hat der Spielteilnehmer unverzüglich die Angaben in seinem ‚Datenblatt‘ (nachfolgend auch ‚Datenblatt‘ genannt) selbst zu aktualisieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gehen hierdurch entstehende Kosten zu seinen Lasten. Der Spielteilnehmer hat BOCA Änderungen, die er selbst nicht durchführen kann, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
5.11 Die Begründung einer Geschäftsbeziehung zu einer politisch exponierten Person gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 Geldwäschegesetz steht unter dem Erfordernis der Genehmigung durch die Geschäftsführung von BOCA.
5.12 Jeder Spielteilnehmer kann durch BOCA von der Spielteilnahme ausgeschlossen werden.
6. Teilnahme
6.1 Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch den Einwurf einer Einwegverpackung gemäß den Teilnahmebedingungen von BOCA durch den Spielteilnehmer.
6.2 Die 13-stellige BOCA-Nummer im Zahlenbereich von 0 000 000 000 000 bis 9 999 999 999 999, deren letzte XX-Ziffern die Gewinnzahlen sind, wird durch Einwurf einer Einwegverpackung im Rücknahmeautomat fälschungssicher generiert und im BOCA-System und auf dem persönlichen ‚Datenblatt‘ des Spielteilnehmers gespeichert.
6.3 Nach Einwurf einer Einwegverpackung in den BOCA Rücknahmeautomaten durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebots auf den Abschluss eines Spielvertrags nach § 312g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen.
7. Spieleinsatz
Der Spieleinsatz für eine BOCA-Nummer besteht in:
1 bepfandeten Einweggetränkeverpackung im Wert von 0,25 EURO = 1 ganzes Los
1 unbepfandeten Einwegverpackung im Wert von 0,00 EURO = ¼ Los
8. Annahme von Spielaufträgen und Annahmeschluss
8.1 BOCA ist zur Entgegennahme der Spielaufträge nicht verpflichtet.
8.2 Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen bestimmt BOCA und veröffentlicht diesen auf den Webseiten von BOCA.
9. Spielbenachrichtigung
9.1 Nach Einwurf jeder einzelnen Einwegverpackung (Erklärung der Spielteilnahme) wird im Rücknahmeautomat ein individueller, fälschungssicherer Rohdatensatz generiert und daraus die BOCA-Nummer erzeugt und gespeichert. Sämtliche Daten werden im BOCA-System und auf dem persönlichen ‚Datenblatt‘ des Spielteilnehmers gespeichert. Dieser Rohdatensatz dient der Zuordnung des Spielauftrags zu den in der Zentrale gespeicherten Spielteilnehmerdaten. Über den Abschluss dieses Vorgangs wird der Spielteilnehmer im Anschluss an die Speicherung der Daten durch Anzeige einer Spielbenachrichtigung informiert.
9.2 Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu:
- den Geschäftsangaben von BOCA,
- die generierten BOCA-Nummern,
- der Ort und die Uhrzeit der Teilnahme,
- dem Spieleinsatz
9.3 Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird in der ‚Spielhistorie‘ erfasst. Der Spielteilnehmer kann seine ‚Spielhistorie‘ auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Wege einsehen und überprüfen ob und mit welchem Inhalt ein Spielvertrag zustande gekommen ist.
9.4 Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts III.
10. Abschluss und Inhalt des Spielvertrags
10.1 Der Spielvertrag wird zwischen BOCA und dem Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn BOCA das vom Spielteilnehmer unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Spielvertrags nach Maßgabe der Ziffer 10.3 annimmt.
10.2 Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot durch BOCA angenommen wurde.
10.3 Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten sowie die im Rücknahmeautomaten vergebenen Daten in der Zentrale von BOCA aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitale Signatur oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist. Fehlt diese Voraussetzung, so kommt der Spielvertrag nicht zustande.
10.4 Für den Inhalt des Spielvertrags sind ausschließlich die auf dem durch digitale Signatur oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten maßgebend (siehe Ziffer 10.3).
10.5 BOCA ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot auf Abschluss eines Spielvertrags bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen. Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn:
- der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,
- gegen einen Teilnahmeausschluss nach Ziffer 5.2 verstoßen wurde
10.6 Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf Abschluss des Spielvertrags von BOCA abgelehnt wurde (siehe Ziffer 10.5) bzw. BOCA vom Spielvertrag zurückgetreten ist.
10.7 Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebots auf Abschluss eines Spielvertrags oder den Rücktritt vom Spielvertrag durch BOCA – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Ziffer 10.6 – unter seiner bei BOCA bekannten elektronisch informiert.
10.8 Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder ist BOCA vom Spielvertrag zurück getreten, so kann der Spielteilnehmer keine Rückerstattung des Spieleinsatzes geltend machen.
10.9 Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts III.
III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
11. Umfang und Ausschluss der Haftung
11.1 Die Haftung von BOCA für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale von BOCA beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäfts für BOCA und/oder für die Spielteilnehmer besteht.
11.2 Die vorstehende Ziffer 11.1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen. Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet BOCA dem Spielteilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet BOCA nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von BOCA gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.4 In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich BOCA zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet BOCA nicht.
11.5 Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
11.6 BOCA haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die BOCA nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
11.7 Auch in den Fällen, in denen eine Haftung von BOCA und seiner Erfüllungsgehilfen nach Ziffer 11.4 bis 11.6 ausgeschlossen wurde, wird der Spieleinsatz nicht erstattet.
11.8 Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale von BOCA beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem Spielvertrag.
11.9 Vereinbarungen Dritter sind für BOCA nicht verbindlich.
11.10 Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich regeln.
11.11 Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist.
11.12 Die Haftung von BOCA ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
GEWINNERMITTLUNG
12. Ziehung der Gewinnzahlen
12.1 Für das BOCA Gewinnspiel findet alle zwei Monate am 1. Sonntag des jeweiligen Sonntags, beginnend am 1. Sonntag im Februar jeden Jahres eine Ziehung statt. Die Ziehung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Live Show statt, die auf allen elektronischen Medien zu verfolgen ist. Bei jeder Ziehung wird die Reihenfolge der XX-stelligen Gewinnzahlen ermittelt.
12.2 Für den Ablauf der Ziehung bestimmt BOCA einen verantwortlichen Ziehungsleiter. Der Ziehungsleiter trifft alle weiteren für den ordnungsgemäßen Ablauf notwendigen Entscheidungen. Dazu gehören insbesondere Beginn und Ende der Ziehung und die Feststellung der gezogenen Gewinnzahlen.
12.3 Diese Feststellung ist die Grundlage für die Gewinnauswertung nach Ziffer 9.2.
12.4 Besondere Vorkommnisse im Ziehungsablauf und die diesbezüglichen Entscheidungen werden mit Begründung protokolliert.
12.5 Ort und Zeitpunkt der Ziehungen wird von BOCA bestimmt. Diese werden auf der Webseite von BOCA veröffentlicht.
12.6 Die Ziehungen sind öffentlich, finden unter notarieller und werden aufgezeichnet.
13. „BOCA-goes-round“
13.1 Das „BOCA-goes-round“ besteht aus einer rotierenden Scheibe mit 10 Feldern, an deren rechten Oberseite eine Zunge angebracht ist, die als Gewinnfeldindikator dient.
13.3 Das „BOCA-goes-round“ wird manuell in Rotation versetzt und darf anschließend nicht mehr berührt werden, bis es zum vollständigen Stillstand gelangt.
13.4 Ein gültiger Versuch setzt mindestens zwei vollständige Umdrehungen des „BOCA-goes-round“ voraus.
14. Gewinnzahlen
14.1 Das „BOCA-goes-round“ weist für die Ziehung der Gewinnzahlen auf den 10 Feldern die Zahlen von 0 – 9 auf.
14.2 Das „BOCA-goes-round“ wird von einer vom Ziehungsleiter benannten Person, X-mal gedreht um die BOCA-Nummer zu ermitteln.
14.3 Die ermittelten Zahlen ergeben die Gewinnzahlen der BOCA-Nummer, beginnend bei der letzten Zahl, für den Teilnahmezeitraum vom am ersten Tage vor vier Monaten bis zu letzten Tag vor drei Monaten.
14.4 Jeder Spielteilnehmer, der eine BOCA-Nummer auf seinem ‚Datenblatt‘ hat, welche die Gewinnzahlen aufweist ist ein Kandidat, gewinnt 50.000 EURO und erhält eine Einladung in die, auf die Ziehung zwei Monate später stattfindende, Live-Ziehung.
15. Qualifikation der Kandidaten
15.1 Alle Kandidaten sitzen auf nummerierten Plätzen
15.2 Das „BOCA-goes-round“ weist für die Ziehung so viele Felder auf, wie Kandidaten anwesend sind.
15.3 Das „BOCA-goes-round“ wird von einer vom Ziehungsleiter benannten Person, 10-mal gedreht um die Nummern der Plätze der Kandidaten für die Endauslösung zu ermitteln.
15.4 Die 10 ermittelten Kandidaten sind Teilnehmer der Endauslosung.
16. Endauslosung
16.1 Das „BOCA-goes-round“ weist für die Endauslosung 10 Feldern auf. Auf jedem Feld steht eine Summe. Das Gewinnfeld mit der höchsten Summe ist abgedeckt.
16.2 Jeder Kandidat dreht das „BOCA-goes-round“ (siehe 13.3 und 13.4.).
16.3 Der Kandidat hat die vom Gewinnfeldindikator auf dem Gewinnfeld bezeichnete Summe gewonnen
16.4 Das Gewinnfeld mit der höchsten Summe wird erst nach der Drehung des 10. Kandidaten aufgedeckt.
17. Auswertung
17.1 Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitale Signatur und physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Ziffer 10.3) abgespeicherten Daten.
17.2 Die Auswertung erfolgt aufgrund des Abgleiches der BOCA-Nummern mit den, durch drehen der Scheibe ermittelten, Zahlen. Es gewinnen beim BOCA-Gewinnspiel die Spielteilnehmer, die eine BOCA-Nummer in der die Endziffer mit der gezogenen X-stelligen Zahl übereinstimmt. Die Spielteilnehmer die eine BOCA-Nummer auf Ihrem ‚Datenblatt‘ haben deren Endziffern mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmt, werden in die, auf dieses Ziehung folgende Ziehung 2 Monate später eingeladen.
18. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeit
18.1 Von den in einem Zeitraum von 2 Monaten generierten Pfandgeldern, werden 40 % an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.
18.2 Wird in einer Live-Ziehung nicht die gesamte Summe ausgespielt, so wird der Rest der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen.
18.3 Der Gewinnplan kann für einzelne Ziehungen durch Sonderauslosungen erweitert werden.
18.4 Nicht abgeholte oder unzustellbare Gewinne werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist (siehe Abschnitt VI.) zu verfallenen Gewinnen. Diese verfallenen Gewinne werden für die Durchführung von landesweiten Sonderauslosungen einschließlich der hiermit verbundenen Aufwendungen, für berechtigte Reklamationen, für Härtefälle oder Ähnliches verwendet.
GEWINNAUSZAHLUNG
19. Fälligkeit des Gewinnanspruchs
19.1 Gewinne werden bei der auf die Ziehung folgenden, 2 Monate später stattfindenden, Ziehung fällig und zur Auszahlung gebracht.
19.2 Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn-und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes Zögern ausgezahlt.
20. Gewinnbenachrichtigung
Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Nachricht, die ihn über den Gewinn informiert.
21. Gewinnauszahlung
21.1 Die Auszahlung von Geldgewinnen bis einschließlich 50.000,00 € erfolgt mit befreiender Wirkung durch persönliche Übergabe eines Verrechnungsscheck im Rahmen der auf die Ziehung folgenden, 2 Monate später stattfindenden, Ziehung. Eine Verpflichtung, an diesem Termin teilzunehmen, besteht nicht. Schlägt die Übergabe fehl, entsteht ein Auszahlungsanspruch auf das im ‚Datenblatt‘ angegebene Girokonto (siehe Ziffer 5.3), der Gewinnanspruch bleibt hiervon unberührt.
21.2 Jeder Spielteilnehmer dessen BOCA-Nummer gezogen wurde hat einen Einzelgewinn von mehr als 50.000,00 € erzielt. BOCA kontaktiert den Spielteilnehmer und sendet ihm eine Gewinnbenachrichtigung an die Anschrift, die aus dem ‚Datenblatt‘ des Spielteilnehmers (siehe Ziffer 6.5) ersichtlich ist und bittet den Spielteilnehmer um Nennung eines Auszahlungskontos. Die Überweisung eines Einzelgewinns von mehr als 50.000,00 € setzt aus Sicherheitsgründen voraus, dass der Name des Spielteilnehmers mit den zum Zeitpunkt des Auszahlungswunsches bei BOCA registrierten Daten übereinstimmt. Eine Auszahlung erfolgt nur dann, wenn der Spielteilnehmer nachweist, dass er Inhaber oder Verfügungsberechtigter des angegebenen Auszahlungskontos ist.
22. Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Spielvertrag ist nicht an eine Frist gebunden. Hiervon unbeschadet unterliegen allerdings Ansprüche aus einem Spielvertrag der Verjährung, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
23. Zusendung von Erklärungen und Informationen
23.1 Schriftliche Erklärungen von BOCA an die letzte BOCA bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung. Eine Erklärung von besonderer Bedeutung liegt vor, bei Mitteilungen und rechtsgeschäftlichen Erklärungen, die für den Vertragspartner mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind.
23.2 BOCA informiert den Spielteilnehmer über Neuerungen im Spielgeschäft und Änderungen bei den über die Webseiten von BOCA angebotenen Dienstleistungen.
23.3 BOCA stellt dem Spielteilnehmer diese Informationen per E‐Mail zur Verfügung. Der Spielteilnehmer kann hiergegen jederzeit gegenüber BOCA widersprechen. BOCA wird in diesem Fall den Versand von E‐Mails an den Spielteilnehmerunverzüglich einstellen.
24. Datenschutz
BOCA erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Spielteilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten. Hierbei beachtet BOCA die einschlägigen Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Spielteilnehmers, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Weitere Angaben zur Behandlung von personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
VIII. INKRAFTTRETEN
Diese Internet-Teilnahmebedingungen gelten erstmals für die Ziehung am 20. Februar 2023.